Karen Geberbauer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenzrecht
Sprachen:
Deutsch, Englisch, Französisch
Frau Rechtsanwältin Karen Geberbauer ist im Bereich der Insolvenzverwaltung und Sanierung tätig. Bereits seit dem Jahr 2003 wird Frau Geberbauer regelmäßig vom Amtsgericht -Insolvenzgericht Hamburg als Sachverständige und (vorl.) Insolvenzverwalterin bestellt.
Als gerichtlich bestellte Sachverständige fertigt sie Gutachten an zu der Frage, ob Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung vorliegt.
Als vom Gericht bestellte Insolvenzverwalterin hilft Frau Geberbauer Firmen bei der Sanierung. Dabei ist es ihr regelmäßig gelungen, die Arbeitsplätze eines Betriebs nahezu vollständig zu erhalten, den Betrieb wirtschaftlich zu stabilisieren, erfolgreich zu sanieren bzw. die Veräußerung des Betriebes im Ganzen durchzuführen.
Als Insolvenzverwalterin von Einzelkaufleuten und Privatpersonen werden diese von ihr durch die (Privat-) Insolvenz hindurch begleitet, um Schuldenfreiheit zu erlangen. Dabei steht sowohl die Befriedigung der Gläubigerforderungen, als auch der wirtschaftliche Neustart der Menschen im Vordergrund.
Zur Weiterentwicklung des Insolvenzverfahren natürlicher Personen ist sie Teilnehmerin des Gesprächskreises Justiz und Schuldnerberatung, der sich in den Ländern Hamburg und Bremen mit der praktischen Umsetzung von Gesetz und einschlägiger Rechtsprechung befasst. Hier konnte sie im erheblichen Maße zu einer besseren Verständigung zwischen Amtsgerichten und Schuldnerberatern beitragen.
Frau Geberbauer beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) und pflegt ihre Mitgliedschaften in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V. Ferner ist sie Mitglied im Hamburgischen Anwaltverein (HAV).
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